Planungssicherheit für den Ausbau der Windenergie geschaffen

Zur Änderung des Landesplanungsgesetzes erklärt der energiepolitische Sprecher der Linksfraktion, Daniel Seiffert:

„Mit dem neuen Landesplanungsgesetz setzen wir die Bundesauflage zum Ausbau von Windenergie um. Der Bund hat für jedes Bundesland festgelegt, welcher Flächenanteil für die Ausweisung von Windenergiegebieten vorzusehen ist. Es ist wichtig, dass wir die Fristen und Auflagen des Bundes einhalten, bis Ende 2027 1,4 Prozent und bis Ende 2032 2,1 Prozent der Fläche für Windenergie vorzusehen. Wenn dies nicht rechtzeitig erfolgt, könnten überall im Außenbereich und damit ungesteuert Anträge zum Bau von Windenergieanlagen gestellt werden.

Wir haben mit dem Gesetz die Grundlage für eine geordnete und demokratisch abgestimmte Regionalplanung. Sehr wichtig ist uns dabei, dass die Abstände zu Gebieten mit Wohn-, Erholungs-, Tourismus- oder Gesundheitsfunktion von 1000 m sowie zu Einzelgehöften und Splittersiedlungen von 800 m gesetzlich festgeschrieben werden.

Meine Fraktion drängt darauf, dass nun auch das Bürger- und Gemeindenbeteiligungsgesetz zügig vereinfacht und weiterentwickelt wird. Auch die Reform der Netzentgelte muss rasch umgesetzt und endlich wirksam werden. Es führt kein Weg daran vorbei, die erneuerbaren Energien auszubauen, um uns von fossilen Energien und Importen unabhängig zu machen. Wir brauchen dafür mehr Akzeptanz. Dazu gehören niedrigere Strompreise und mehr Geld, das den Dörfern zugutekommt, etwa für eine sanierte Kita oder einen Spielplatz.“