Meilenstein für Schutz des Trinkwassers, des Klimas und den Erhalt unserer Moore

Zur Vorstellung des neuen Landeswasser- und Küstenschutzgesetzes für M-V erklärt der umweltpolitische Sprecher der Linksfraktion, Daniel Seiffert:

„Sauberes Trinkwasser, gesunde Gewässer und der Schutz unserer Moore sind keine Selbstverständlichkeiten, sondern das Ergebnis verantwortlichen und konsequenten Handelns. Das neue Gesetz ist ein überfälliger Meilenstein, um den Herausforderungen der Klimakrise zu begegnen. Mit der Reform bringen wir den Schutz des Wassers auf den Stand der Zeit – so wie Rot-Rot es vereinbart hat.

Die Sicherung der Trinkwasserversorgung steht im Mittelpunkt der Novelle. Der Vorrang der öffentlichen Wasserversorgung wird gestärkt. Neue Regelungen zur Bewirtschaftung des Grundwassers sorgen dafür, dass diese lebenswichtige Ressource auch für künftige Generationenverfügbar bleibt. Eine zentrale Maßnahme ist die stärkere Begrenzung und Kontrolle von Grundwasserentnahmen, insbesondere in besonders geschützten Gebieten.

Dürreperioden, Starkregen und steigende Meeresspiegel erfordern ein Umdenken. Mit erweiterten Vorgaben zum Wasserrückhalt in der Fläche, zur Gewässerpflege und zur Entwicklung naturnaher Wasserlandschaften wird ein wichtiger Beitrag zum Hochwasserschutz, zur Dürreprävention und damit auch zum Klimaschutz geleistet. Gerade in einem Flächenland wie Mecklenburg-Vorpommern ist es entscheidend, das Wasser möglichst lange in der Landschaft zu halten.

Der Moorschutz ist ein weiteres zentrales Anliegen. Moore speichern Wasser, verhindern Überschwemmungen und sind gleichzeitig herausragende CO₂-Speicher. Die Reform beseitigt bestehende Privilegien bei der Wasserentnahme in der Landwirtschaft, die noch aus DDR-Zeiten stammen, und schafft so die Grundlage für eine gerechte und nachhaltige Nutzung der Ressource Wasser.

Nach einer breiten Öffentlichkeitsbeteiligung erreicht die Reform jetzt das Parlament. Meine Fraktion bedankt sich bei allen Bürgerinnen und Bürgern, Umweltverbänden, berufsständigen Vertretungen und weiteren Fachleuten, die sich aktiv am Zustandekommen der Gesetzesnovelle beteiligt haben.“

Hintergrund. Das neue Gesetz ist die erste grundlegende Neuregelung des Wasserrechts in Mecklenburg-Vorpommern seit 1992, das in wesentlichen Teilen veraltet war. Die neue Gesetzesfassung passt die landesrechtlichen Vorschriften an das aktuelle Bundeswasserhaushaltsgesetz an und nutzt die Gestaltungsspielräume für das Land konsequent für höhere Umwelt- und Gewässerschutzstandards. Auch der Vollzug wird effizienter gestaltet, unter anderem durch Entbürokratisierung und klare Zuständigkeiten.