Bundestag muss sofort handeln – Preisdeckel für Heizstrom muss für alle gelten

Daniel Seiffert

Zum dringenden Handlungsbedarf zur erneuten Änderung des Strompreisbremsegesetzes zur Deckelung des Heizstrompreises erklärt der energiepolitische Sprecher der Linksfraktion, Daniel Seiffert

„Erneut fordert meine Fraktion alle Bundestagsageordneten von Bündnisgründen, SPD und FDP aus Mecklenburg-Vorpommern auf, eine schreiende Ungerechtigkeit im Strompreisbremsegesetz zu beenden. Wer mit Strom heizt und dafür eine Nachtspeicherheizung oder Wärmepumpe nutzt, sollte ab August zusätzlich von den hohen Kosten entlastet werden. Ziel war es eigens eine Preisbremse einzuführen, die eine Deckelung bei 28 Cent vorsieht. Nun stellt sich heraus, dass Tausende Kundinnen und Kunden mit Nachtstrom oder Wärmepumpe in Mecklenburg-Vorpommern und wohl in ganz Ostdeutschland davon nicht profitieren. Sie zahlen weiterhin den hohen Preis.

Während der ursprüngliche Gesetzentwurf vorsah, dass die Deckelung auf 28 Cent auch alle Netzentnahmestellen erfasst, die ausschließlich dem Betrieb einer Wärmepumpe oder einer Stromheizung dienen, wurde dies im Gesetzesverfahren auf diejenigen beschränkt, die über einen tageszeitvariablen Tarif beliefert werden. Wer demnach einen Zähler für Hoch- und Niedertarif nutzt, profitiert. Wer hingegen zwei Zähler hat, jeweils einen für Heizstrom und einen für den übrigen Haushalts- oder Gewerbestrom, geht leer aus. Da hierzulande üblicherweise gesonderte Zähler und gesonderte Verträge für Heizstrom abgeschlossen werden, wurden allein 6000 Vertragskunden der WEMAG, aber auch von Stadtwerken und weiteren Lieferanten nicht erfasst.

Besonders fatal ist, dass erst mit einem Änderungsantrag von SPD, Bündnisgrünen und FDP lediglich auf die Ein-Zähler-Variante gesetzt wurde. So wurde seinerzeit die Änderung des Gesetzentwurfes von den Bündnisgrünen damit begründet, dass die Entlastungsregel für Heizstrom ‚ein wenig eingeschränkt‘ worden sei. Es bleibe bei 28 Cent, aber die ursprünglich vorgesehenen zwei Gruppen seien nur auf die Gruppe mit den Hoch- und Nieder-Tarifen eingeschränkt worden. Damit werde man den Härtefällen besser gerecht. Das ist zynisch und eine Ohrfeige für alle Verbraucherinnen und Verbraucher in Mecklenburg-Vorpommern, die mit Strom heizen. Ich erwarte, dass das Gesetz umgehend noch einmal geändert wird und rückwirkend eine Entlastung erfolgt.“