Mecklenburg-Vorpommern mit kritischer Sicht auf LNG-Terminal im Hafen von Mukran

Zur ersten Lesung des LNG-Beschleunigungsgesetzes und des Energiewirtschaftsgesetzes heute im Bundesrat erklärt der energie-, klima- und umweltpolitische Sprecher der Linksfraktion, Daniel Seiffert:

„Der Bund entscheidet, ob dieses Vorhaben tatsächlich gebraucht wird und Genehmigungen im beschleunigten Verfahren durchgeführt werden. Noch gibt es keine Entscheidung zum Standort Mukran, auch weil die gesetzliche Grundlage fehlt. Der Bundestag muss dazu die Änderung des LNG-Beschleunigungsgesetzes beschließen. Heute verhielt sich der Bundesrat dazu.

Es ist zutiefst ungerecht und bedauerlich, dass Mecklenburg-Vorpommern heute nicht die Solidarität der anderen Bundesländer erfahren hat. Ein Antrag des Landes, der unsere Sicht darlegt, fand keine Mehrheit und fließt nicht in die Stellungnahme des Bundesrates ein. Damit fehlt ein kritisches Ländersignal, das einen Beitrag im Meinungsbildungsprozess der Mitglieder des Bundestages leisten könnte. Wir appellieren an die Abgeordneten des Bundestages, die Interessen des Landes Mecklenburg-Vorpommerns und vor allem Rügens zu berücksichtigen und keine Entscheidung gegen die Menschen, die Umwelt und den Tourismus mitzutragen.“

 

Hintergrund. Der Antrag von Mecklenburg-Vorpommern hat folgende Schwerpunkte:

  • Der Bedarf muss vorliegen und nachgewiesen sein. Es gibt keine Rechtfertigung für Eingriffe in Europa- und Umweltrecht, wenn die Legitimationsgrundlage als präventiver Katastrophenschutz entfällt – eine Gasmangellage bzw. temporärer Zusammenbruch der Energieversorgung.
  • Es wird klargestellt, dass LNG eine Übergangslösung darstellt und befristet zum Einsatz kommen soll. Unser herausragendes Ziel bleibt die beschleunigte Umstellung auf Erneuerbare Energien.
  • Falls Mukran als LNG-Standort umgesetzt werden muss, soll zügig ein festes Terminal zumindest eines der beiden Floating Storage Regasification FSRU-Schiffe ersetzen und den Einstieg in die Transformation zum Wasserstoff und seinen Derivaten beschleunigen.
  • Eine Rückbaupflicht ist einzuführen, soweit keine Nachnutzung für Wasserstoff oder seine Derivate erfolgen wird.
  • Die Investitionen müssen nachhaltig und zukunftssicher sein. Wenn schon gebaut wird, dann muss die Anschlussleitung nach Lubmin und das von dort aus verlaufende Gasfernnetz Bestandteil des Wasserstoff-Kernnetzes werden.