Soziale Wohnraumförderung stark gestiegen – gut für Wohnungssuchende und Baubranche

Zur stark angehobenen sozialen Wohnraumförderung des Landes erklärt der bau- und wohnungspolitische Sprecher der Linksfraktion, Daniel Seiffert:

 

„Ausreichend Wohnraum mit sozialen Mieten gehört zur elementaren Daseinsvorsorge. Einen Stillstand beim Bau und bei der Modernisierung von Wohnraum können wir uns nicht leisten, denn ein fehlendes und nicht bedarfsgerechtes Angebot treibt die Mieten weiter in die Höhe.

 

Hohe Grundstücks- und Baupreise treiben die Preisspirale ohnehin seit Jahren nach oben, hinzu kommt der Zinsanstieg für Kredite. Wohnungsknappheit und immer mehr Menschen, die dringend auf bezahlbaren Wohnraum angewiesen sind, führen unweigerlich zu sozialen Konflikten, die eingedämmt werden müssen. Mit einer verlässlichen Förderung muss zudem einem Einbruch der Baubranche aktiv entgegengewirkt werden.

 

Mit der Aufnahme eines Baupreisindexes in die seit 2022 geltenden Förderrichtlinien wird nun erstmals ab März die Höhe der Förderung an die Preisentwicklung angepasst. Die Anhebung ist mit 22 Prozent ein gewaltiger Sprung nach oben. Ohne Förderung wären die Mieten für die meisten nicht bezahlbar. Für Investoren wäre der Bau ein unkalkulierbares Risiko, welches kaum jemand eingehen würde.

 

Ich ermutige vor allem kommunale und genossenschaftliche Wohnungsunternehmen zu investieren. Die Bedingungen waren nie besser. Auch das Fördervolumen war noch nie so hoch. Zudem ist die Förderung im Wohnungsbestand seit geraumer Zeit auf das gesamte Land ausgedehnt worden – damit kann auch der Wohnblock im Dorf saniert werden.“

 

Hintergrund. Für den Neubau von Sozialwohnungen steigt der Umfang der möglichen zinslosen Baudarlehen im 1. Förderweg auf 3570 Euro (Rostock und Greifswald: auf 3750 Euro) und im 2. Förderweg auf 3332 (Rostock und Greifswald: auf 3500 Euro) pro Quadratmeter Wohnfläche.

 

Der Tilgungsnachlass beträgt künftig 1249 Euro (Rostock und Greifswald: 1312 Euro) je Quadratmeter im 1. Förderweg und 833 Euro (Rostock und Greifswald: 875 Euro) pro Quadratmeter im 2. Förderweg. Der Tilgungsnachlass bedeutet, dass von dem ausgezahlten Darlehensbeitrag ein gewisser Prozentsatz nicht zurückgezahlt werden muss.

 

Deutliche Erhöhungen gibt es auch bei den zinslosen Darlehen für die Modernisierung von Wohnungen, auch außerhalb von zentralen Orten. Mit bis zu 1464 Euro kann der Quadratmeter gefördert werden. Der Tilgungsnachlass beträgt 366 pro Quadratmeter. Im Ergebnis sind damit künftig Förderungen bis zu 146 300 Euro pro Wohnung möglich.