Preisdeckel für Heizstrom muss auch für alle ostdeutsche Kundinnen und Kunden gelten

Zu einer von der Ampelkoalition erwirkten Änderung des Strompreisbremsegesetzes, das Verbraucherinnen und Verbraucher mit gesondertem Zähler und Verträgen für Heizstrom von der Preisdeckelung bei Heizstrom auf 28 Cent pro Kilowattstunde ausschließt, erklärt der energiepolitische Sprecher der Linksfraktion, Daniel Seiffert:

„Der Preisdeckel für Strom kann per Rechtsverordnung bis Ende April kommenden Jahres verlängert werden. Das ist dringend erforderlich. Noch immer liegt der Strompreis in Mecklenburg-Vorpommern gerade für Bestandskunden und auch wegen der hohen Netzentgelte oberhalb von 40 Cent pro Kilowattstunde. Es muss Klarheit geschaffen werden, dass der Preisdeckel bis zum Ende der Heizperiode gilt. Doch das allein reicht nicht. Es muss umgehend auch das Gesetz geändert werden (Anlage 1).

Ich fordere alle Bundestagsageordneten von Bündnisgründen, SPD und FDP dringend auf, eine schreiende Ungerechtigkeit im Gesetz zu beenden. Wer mit Strom heizt und dafür eine Nachtspeicherheizung oder Wärmepumpe nutzt, sollte ab August zusätzlich von den hohen Kosten entlastet werden. Da die Preisbremse von 40 Cent pro Kilowattstunde für Strom weit oberhalb der für Gas und Fernwärme liegt, wurde eigens eine Preisbremse eingeführt, die eine Deckelung bei 28 Cent vorsieht. Nun stellt sich heraus, dass Tausende Kundinnen und Kunden mit Nachtstrom oder Wärmepumpe in Mecklenburg-Vorpommern und wohl in ganz Ostdeutschland davon nicht profitieren. Sie zahlen weiterhin den hohen Preis. Diese Benachteiligung ist zutiefst ungerecht und birgt sozialen Sprengstoff. 

Während der ursprüngliche Gesetzentwurf vorsah, dass die Deckelung auf 28 Cent auch alle Netzentnahmestellen erfasst, die ausschließlich dem Betrieb einer Wärmepumpe oder einer Stromheizung dienen, wurde dies im Gesetzesverfahren auf diejenigen beschränkt, die über einen tageszeitvariablen Tarif beliefert werden. Wer demnach einen Zähler für Hoch- und Niedertarif nutzt, profitiert. Wer hingegen zwei Zähler hat, jeweils einen für Heizstrom und einen für den übrigen Haushalts- oder Gewerbestrom, geht leer aus. Da hierzulande üblicherweise gesonderte Zähler und gesonderte Verträge für Heizstrom abgeschlossen werden, wurden allein 6000 Vertragskunden der WEMAG, aber auch von Stadtwerken und weiteren Lieferanten nicht erfasst.

Ganz bewusst wurde mit dem Änderungsantrag von SPD, Bündnisgrünen und FDP lediglich auf die Ein-Zähler-Variante gesetzt (Anlage 2). So wurde die Änderung des Gesetzentwurfes von den Bündnisgrünen damit begründet, dass die Entlastungsregel für Heizstrom ‚ein wenig eingeschränkt‘ worden sei. Es bleibe bei 28 Cent, aber die ursprünglich vorgesehenen zwei Gruppen seien nur auf die Gruppe mit den Hoch- und Nieder-Tarifen eingeschränkt worden. Damit werde man den Härtefällen besser gerecht. Das ist zynisch und eine Ohrfeige für alle Verbraucherinnen und Verbraucher in Mecklenburg-Vorpommern, die mit Strom heizen. Ich erwarte, dass das Gesetz noch einmal geändert wird und rückwirkend eine Entlastung erfolgt.“