Vorläufiger Baustopp an der LNG-Pipeline bringt Klarheit

Zur Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts zu einem Eilantrag der Deutschen Umwelthilfe (DUH), wonach die Bauarbeiten an der Anschlusspipeline für das LNG-Terminal auf Rügen vorläufig gestoppt werden müssen, erklärt der energie- und umweltpolitische Sprecher der Linksfraktion, Daniel Seiffert:     

„Mit der Entscheidung des Gerichts zum vorläufigen Stopp der Bauarbeiten an der LNG-Pipeline im Greifswalder Bodden besteht nun Klarheit darüber, dass für den Zeitraum von Januar bis Mai wegen der Laichzeit des Herings sowie der Vogelrastzeit ein absolutes Bauverbot einzuhalten ist. Die zuvor mit der Genehmigung der Verlängerung der Bauzeit verbundenen Auflagen wurden offensichtlich als nicht ausreichend angesehen, um negativen Auswirkungen auf das Laichgeschehen der Heringe auszuschließen.

Für die Sicherstellung der Versorgung mit Gas dürfte die Entscheidung keine Auswirkungen haben. Die Gasspeicher sind noch gut gefüllt, die Belieferung über Gaspipelines und andere LNG-Terminals läuft, eine Gasmangellage ist nicht zu erwarten.“