Wärmewende mit Augenmaß und sozialem Kompass gestalten

Zu den heute debattierten Anträgen zum sogenannten Heizungsgesetz (Novelle Gebäudeenergiegesetz) sowie zur Einigung auf Eckpunkte der Ampel erklärt der energie-, umwelt-, klima- und wohnungspolitische Sprecher der Linksfraktion, Daniel Seiffert:

„Es war höchste Zeit, den monatelangen Streit um das Heizungsgesetz zu beenden. Kaum ein anderes Vorhaben hat die Gemüter so erhitzt und die Menschen verunsichert. Die Angst, eine neue Heizung und Sanierung nicht finanzieren oder Mieterhöhungen nicht stemmen zu können, ist gerade in Mecklenburg-Vorpommern sehr groß. Diese Angst wurde durch den Ampel-Streit, aber auch durch gezielte Kampagnen gegen das Gesetzesvorhaben befeuert. Anstatt Menschen und Unternehmen bei der notwendigen Wärmewende mitzunehmen, wurde ein abgehobener Politikstil gepflegt und Ablehnung provoziert.

Meine Fraktion hält eine Wärmewende für unerlässlich, um uns von fossilen Energiequellen unabhängig zu machen und die Klimaschutzziele zu erreichen. Bislang fehlen jedoch Augenmaß und ein sozialer Kompass bei deren Umsetzung. Ein Schutz vor Überforderung ist dringend geboten – das gilt für Wohneigentümerinnen und -eigentümer, für Vermieterinnen und Vermieter, Mieterinnen und Mieter sowie Unternehmen gleichermaßen. Erforderlich sind eine sozial gestaffelte Förderung und ein Schutz vor hohen Mietsteigerungen und Entmietung. Die Umsetzung muss auch an die tatsächlichen Möglichkeiten angepasst sein – was etwa die Verfügbarkeit von Heizanlagen und Fachleuten betrifft.

Darüber hinaus erwarten wir, dass über Förderung und Fördervolumen endlich Klarheit geschaffen und im Bundeshaushalt dafür Vorsorge getroffen wird. Um den Menschen die Ängste zu nehmen, müssen die individuelle Leistungsfähigkeit und Leistbarkeit zwingend beachtet werden. Zudem muss die soziale Wohnraumförderung massiv aufgestockt und die Modernisierungsumlage abgeschafft, zumindest jedoch abgesenkt werden.

Mit der Einigung der Ampel wurde erreicht, dass kommunale Wärmeplanung, darunter der Ausbau von Wärmenetzen, mit dem Heizungsgesetz verknüpft wird. Erst wenn bekannt ist, ob ein Anschluss an ein Fern- oder Nahwärmenetz möglich ist, müssen beim Heizungstausch die Vorgaben des Gesetzes erfüllt werden. Neben der Wärmepumpe sind auch Gasheizungen möglich, die etwa mit Wasserstoff oder seinen Derivaten, aber auch Biomasse betrieben werden können. Heizungen mit Holz und Pellets erfüllen die Umweltvorgaben. Damit bleibt mehr Zeit, herrscht weniger Druck und eröffnen sich weitere technische Möglichkeiten.“